Energieeffizienzgesetz

Strategie-Effizienz stärkt Ihre Wettbewerbsfähigkeit

Das Energieeffizienzgesetz

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), das am 18. November 2023 in Kraft getreten ist, hat weitreichende Auswirkungen auf Unternehmen, insbesondere solche mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 7,5 GWh/a. Diese Unternehmen müssen bis zum 18. Juli 2025 ein Energiemanagementsystem einführen, um hohe Bußgelder zu vermeiden. Das Gesetz konzentriert sich auf wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen und die Nutzung von Abwärme.
Die neuen Verpflichtungen betreffen Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über 2,5 GWh/a, die Daten zu Abwärmepotenzialen melden und Abwärme vermeiden oder nutzen müssen. Unternehmen über 7,5 GWh/a müssen zusätzlich Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen.
Insgesamt stehen Unternehmen, die vom EnEfG betroffen sind, vor der Herausforderung, die erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig umzusetzen, um Geldstrafen zu vermeiden und langfristige Effizienzpotenziale zu erschließen.
 
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Projektreferenzen

Im Fokus meiner Beratung steht die Unterstützung von Unternehmen hin zu einer energieeffizienten und nachhaltigen Betriebsweise. Hierbei stehen für mich eine partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie die praktische Umsetzbarkeit an oberster Stelle. Zu meiner Expertise gehören insbesondere die Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247 sowie die Projektleitung von Energiemanagementsystemen (EnMS) nach DIN EN ISO 50001.

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