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Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist die Energieeffizienz die wichtigste Säule der Energiewende. Denn die klimaschonendste und preiswerteste Kilowattstunde ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Die Internationale Energieagentur (IEA) sieht in der Energieeffizienz sogar die beste Möglichkeit zur Emissionsvermeidung noch vor dem Ausbau regenerativer Energien.

Die neuen Ziele der Bundesregierung im Bereich Energieeffizienz wurden u.a. im Energieeffizienzgesetz festgelegt. Ziel der deutschen Regierung ist es, den Primär-energieverbrauch bis zum Jahr 2030 gegenüber 2008 um 39,3 Prozent zu reduzieren .

Nach der Energieerzeugung werden in Deutschland durch die Sektoren verarbeitendes Gewerbe und Industrieunternehmen der größte Anteil an Treibhausgasen ausgestoßen. Obwohl in den vergangenen Jahren mit Energieeffizienzmaßnahmen schon viel in Deutschland erreicht wurde, zeigt die Entwicklung des Primärenergieverbrauchs, dass es für Unternehmen noch große Einsparpotenziale gibt. Indem Sie Ihr Unternehmen energetisch optimieren und Energieeffizienzmaßnahmen umsetzen, leisten Sie einen großen Beitrag zur Kostenreduktion, stärken ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit, verbessern das Image und machen sich gleichzeitig für den weltweiten Klimaschutz stark.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Energieeffizienz

Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet alle Unternehmen, die als nicht kleines oder mittleres Unternehmen (Nicht-KMU) eingestuft sind, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN 16247-1 durchzuführen.

Von der Pflicht ausgeschlossen sind nur Unternehmen, die bereits ein Umweltmanagementsystem (EMAS) oder ein Energiemanagementsystem (EnMS) nach ISO 50001 eingeführt haben.

Wird das Audit nicht sachgerecht durchgeführt droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 EUR durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches stichprobenartig die Energieaudits der Unternehmen prüft.

Welche Unternehmen sind verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen?

Unternehmen die nicht zu den kleinen oder mittleren Unternehmen zählen (Nicht-KMU), müssen ein Energieaudit durchführen. Unternehmen sind als Nicht-KMU klassifiziert, wenn folgende Kriterien zutreffen:

  • Über 250 Mitarbeiter oder
  • wer weniger als 250 Mitarbeiter, aber mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz und mehr als 43 Mio. EUR Jahresbilanzsumme hat.

Als Nicht-KMU gilt ein Unternehmen auch, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.

Alle vier Jahre müssen Unternehmen, die als Nicht-KMU klassifiziert sind, gemäß des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) ein Energieaudit durchführen. Die Frist für die Durchführung des ersten Energieaudits war der 5. Dezember 2015. 

Durch das Energieaudit erhält das Unternehmen einen Überblick über Ihre Verbrauchstrukturen und erfährt, wie die Energieeffizienz im Betrieb verbessert werden kann.

Das Energieaudit wird in folgenden Schritten umgesetzt:

  1. Einleitender Kontakt und Auftaktbesprechung
    Auftakttermin zur Abstimmung der Ziele:
  • Abstimmungen bezüglich verantwortlicher Personen, Sicherheitsregeln und Terminplanung
  • Festlegung von Umfang und Ziel des Audits, Festsetzen der Prioritäten
  • Detaildefinition des Projektplans sowie Koordination der Vor-Ort-Termine
  • Identifizierung der wesentlichen Dokumente zur Vorlage durch den Auftraggeber
  1. Energiedatenerfassung
  • Excel Templates zur Datenerfassung werden durch den Auditor zur Verfügung gestellt
  • Erfassung von verschiedenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme, Kraftstoffe, etc.) und wesentlicher Energieverbraucher durch den Auftraggeber
  • Aufnahme von betrieblichen Entwicklungen und Ereignisse in der Vergangenheit, die den Energieverbrauch beeinflusst haben könnten
  1. Vor-Ort Begehungen
  • Die zu prüfenden Liegenschaften werden vor Ort durch den Auditor inspiziert und der Energieeinsatz evaluiert
  • Ermittlung des energetischen IST-Zustandes der verschiedenen Liegenschaften
  • Arbeitsabläufe, das Nutzerverhalten und der Einfluss auf Energieverbrauch und Effizienz werden untersucht
  • Einleitende Vorschläge für Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
  1. Analyse und Bewertung
  • Analyse vorliegender Daten zum Energieverbrauch sowie zum Energieeinsatz von den untersuchten Liegenschaften
  • Darstellung der Bilanzgrenzen zur Analyse der Energieverbrauchsentwicklung
  • Identifikation von Energieleistungskennzahlen
  • Aufbau eines Benchmarks für die untersuchten Liegenschaften
  • Ausarbeitung von Energieeffizienzmaßnahmen inkl. Wirtschaftlichkeitsberechnung
  1. Energieauditbericht
  • Erstellung eines Auditberichtes aus den gesammelten Erkenntnissen und Analysen
  • Ausarbeitung einer Rangfolge der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz
  1. Abschlussbesprechung
  • Durchführung eines Termins zur Abschlussbesprechung bzw. Präsentation der Auditergebnisse (Teilnehmer: Management, Energiebeauftragter Standortverantwortliche)

Ein Energieaudit gilt als repräsentativ, wenn mindestens 90% des gesamten Energieverbrauchs eines Unternehmens erfasst wird, zunächst muss aber der gesamte Energieverbrauch (100%) ermittelt werden. Dabei handelt es sich um die Menge der eingesetzten Endenergie in dem maßgeblich betrachteten Zeitraum im gesamten Unternehmen, unabhängig vom Energieträger (Strom, Brennstoffe, Fernwärme, erneuerbare Energieträger, Kraftstoffe, etc.).

Das Energieaudit muss in unabhängiger Weise durchgeführt werden. Nach der DIN EN 16247 muss der Auditor die Interessen der Organisation als vorrangig ansehen und auf objektive Art und Weise handeln. Zudem muss das Energieaudit von einer Person durchgeführt werden, welche die Anforderungen des § 8b EDL-G erfüllt. Unternehmen, die nach geeigneten externen Energieauditoren suchen, können die Energieauditorenliste des BAFA nutzen.

Unternehmen werden in Form von Stichprobenkontrollen des BAFA überprüft. Die Größe der Stichprobe wird hierbei etwa 20 Prozent der verpflichteten Unternehmen innerhalb der vierjährigen Periode betragen. Unternehmen, die der Auditpflicht nicht nachkommen, droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da die Dauer des Auditprozesseses von der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Standorte abhängig ist.

Im Jahr 2017 wurde für das BAFA eine Studie zur Entwicklung des Marktes und Zielerreichungskontrolle für gesetzlich Verpflichtende Energieaudits durchgeführt. Für die Analyse wurden 496 Unternehmen, die ein Energieaudit durchgeführt, zum Auditprozess befragt. Von der Beauftragung des Energieaudits bis zur Übergabe des Auditberichtes gaben die Befragten im Durchschnitt 4,4 Monate an. Die Anwesenheit des Auditors vor Ort betrug im Durchschnitt 6,7 Tage.

Der Energieauditor identifiziert in ihrem Unternehmen Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz. In einem Abschlussbericht erhalten sie eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Handlungsempfehlung. So wird ihnen aufgezeigt wie sie mit dem geringsten Aufwand die größte Kostenreduktion für ihren Betrieb erzielen können. Darüber hinaus stärken sie durch mehr Energieeffizienz ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit, verbessern das Image und machen sich gleichzeitig für den weltweiten Klimaschutz stark.

Bei Unternehmen, die über eine Vielzahl an ähnlichen Standorten verfügen, wird das Energieaudit als verhältnismäßig und repräsentativ bewertet, wenn Energieaudits nur an einer repräsentativen Anzahl von Standorten durchgeführt werden. Zu diesem Zweck können sogenannte Multi-Site-Verfahren zur Anwendung kommen, bei denen Cluster von Standorten gebildet werden. Die Prozesse oder Tätigkeiten müssen hierbei an allen Standorten im Wesentlichen gleichartig sein und mit ähnlichen Methoden und Verfahren durchgeführt werden. Das Energieaudit ist dann als verhältnismäßig und repräsentativ anzusehen, wenn Energieaudits nach der DIN EN 16247-1 an einer Anzahl an Standorten des jeweiligen Clusters durchgeführt werden, die der Quadratwurzel der Gesamtzahl an Standorten des jeweiligen Clusters, gerundet auf die höhere ganze Zahl, entspricht.

Beispiel:

  • Cluster Produktion: 6 Standorte im Bereich Produktion
    • Multisite:  √6 = 2,4

Folglich müssen für das Cluster Produktion 3 Standorte im Energieaudit untersucht werden.

Das BAFA überprüft Unternehmen über Stichproben. Nach Angaben des BAFA beträgt die Größe der Stichprobe hierbei etwa 20 Prozent der verpflichteten Unternehmen innerhalb der vierjährigen Periode. Unternehmen die der Verpflichtung ein Energieaudit durchzuführen nicht nachkommen können verpflichtet werden, ein Bußgeld in Hohe von bis zu 50.000 EUR zu zahlen. Zu einem Bußgeld kann ferner verpflichtet werden, wer wahrheitswidrig behauptet, ein KMU zu sein.

Die ISO 50001 ist eine weltweit gültige Norm, die Unternehmen beim Aufbau eines systematischen Energiemanagements unterstützen soll. Das wesentliche Ziel der Norm ist es die Energieeffizienz durch den Aufbau von dazu notwendigen Systemen und Prozessen zu verbessern. Im Gegensatz zu Energieaudits werden Energiemanagementsysteme (EnMS) auf Dauer betrieben. Die ISO 50001 fordert einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess und ermöglicht somit, nachhaltige Energieeinsparungen zu erzielen. Im Jahr 2011 wurde die Norm das erste Mal veröffentlicht. Seit August 2018 ist eine neue Version der ISO 50001 verfügbar.

Die Zertifizierung erfolgt durch akkreditierte Zertifizierungsorganisationen und hat den Vorteil, dass die Organisation Gewissheit über die Funktionalität und Effizienz des implementierten Energiemanagementsystems bekommt. Zudem hilft die Zertifizierung dabei die Außendarstellung des Unternehmens zu verbessern, indem man sich zu umweltorientiertem Handeln bekennt.

Bundesweite Fördermittel und Zuschüsse werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausbezahlt. Es gibt jedoch auch eine große Anzahl von Förderoptionen durch landeseigene Förderinstitute und Kommunen, welche Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen.

Folgende Tabelle zeigt eine Übersicht zu den wichtigsten Kontakten im Bereich Energieeffizienzförderung.

Insbesondere kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) Unternehmen werden im Bereich Energieeffizienz bezuschusst. Für KMU stehen Fördermittel im Rahmen der BAFA Förderung „Energieberatung Mittelstand“ mit einer Unterstützung von bis zu 80% zur Verfügung. Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Die Energieberatung soll hierbei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienzpotenziale aufzeigen.

  • KMU mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, erhalten eine Zuwendung von 80% der Beratungskosten (maximal 6.000 Euro).
  • KMU mit jährlichen Energiekosten von bis zu 10.000 Euro, erhalten eine Zuwendung von 80 % der Beratungskosten, jedoch maximal 1.200 Euro.

Aufbauend auf den Erkenntnissen des Energieaudits können bei dem BAFA Fördergelder für Querschnittstechnologien (z.B. Lüftungsanlagen, Absauganlagen, Beleuchtung und Kälteanlagen) beantragt werden.

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Kosten von der Größe, Komplexität, Branche und der Anzahl der Standorte des Unternehmens abhängig ist. Weiterhin hat die Verfügbarkeit der Energiedaten einen großen Einfluss auf die Kosten für die Durchführung der Energieanalysen. 

Dezentrale eigenversorgung

Heutzutage ist Solarstrom im Gewerbebereich bereits günstiger als der Strom aus dem Netz der öffentlichen Versorgung.  Durch eine Investition in eine Eigenerzeugungsanlage leisten Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und erhöhen gleichzeitig ihren Autarkiegrad. So wird ihr Unternehmen unabhängiger von steigenden Strompreisen und sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

  • Vorteile im Überblick:
  • Reduzierte Energiekosten durch günstigen PV-Strom
  • Erhöhung des Autarkiegrades und mehr Unabhängigkeit von steigenden Stromkosten
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durch ressourcenschonenden Betrieb
  • Beitrag zur Energiewende und Klimaschutz
  • Wenig Wartungsaufwand und lange Lebensdauer (ca. 25 Jahre)

Der erzeugte Gleichstrom der PV-Anlage wird vom Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt und in das Unternehmen eingespeist. Hier kann der PV Strom von den Endverbrauchern innerhalb des Betriebes genutzt werden (Eigenstromversorgung).

Überschüssiger PV-Strom, der nicht im Unternehmen verbraucht werden kann, wird in das Netz der öffentlichen Versorgung eingespeist. Für den eingespeisten Strom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Vergütung pro erzeugte Kilowattstunde ausbezahlt.

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass sich Investitionen in PV-Anlagen wesentlich schneller über den eigenverbrauchten als über den eingespeisten Strom amortisieren. Denn für die aus der PV-Anlage gelieferte Strommenge, welche sich auf dem Gebäude oder in unmittelbarer Nähe befindet, entfallen Umlagen, Abgaben und Steuern.

Im Detail sind das:

  • die Netznutzungsentgelte
  • die Stromsteuer
  • die KWK-Umlage
  • die Umlage nach § 19 StromNEV
  • die Offshore – Haftungsumlage und
  • die Konzessionsabgabe

In vielen Betrieben können bis zu 100% des erzeugten Solarstromes verbraucht werden. Besonders Gewerbebetriebe mit Betriebszeiten von 8.00 bis 18.00 Uhr eignen sich für die Eigenstromversorgung, denn diese können genau dann Strom verbrauchen, wenn er von der PV-Anlage produziert wird, wodurch sehr hohe Eigenverbrauchsraten erreicht werden können.

 

Nach Jahren des Marktrückgangs zieht die Nachfrage nach PV-Anlagen in Deutschland wieder spürbar an. Der Anstieg der Nachfrage geht nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft insbesondere auf stark gesunkene Photovoltaik-Preise und steigende Stromtarife zurück.

Wie hoch die Investitionskosten für ihre PV-Anlage ausfallen, richtet sich hauptsächlich nach der Anlagengröße und der Komplexität für die Installation der Anlage.

Die Kosten für eine PV-Anlage setzen sich aus den Materialkosten (Solarmodule, Wechselrichter, Montagesystem, Kabel und Stecker) mit ca. 85% und den Installationskosten mit etwa 15% zusammen.

Für eine schlüsselfertige PV Anlage im Bereich 50 – 500 kWp rechnet man mit Kosten von ca. 800 – 1.300 Euro/kWp.

Eine Investition in eine PV-Anlage lohnt sich für Betriebe besonders dann, wenn das Unternehmen möglichst viel des produzierten PV-Stroms selbst verbraucht. Die Eigenverbrauchsquote können Sie deutlich erhöhen, wenn Sie die PV-Anlage mit einem Speichersystem kombinieren. Somit können sie den gespeicherten Strom aus der PV Anlage auch dann verwenden, wenn die Sonne mal nicht scheint.

In den vergangenen vier Jahren haben sich die Kosten für Photovoltaikspeicher halbiert. So wird inzwischen rund jede zweite PV-Dachanlage in Deutschland mit einem Speichersystem kombiniert.

PV Batteriespeicher wurden in den letzten Jahren vor allem für die Steigerung der Eigenverbrauchsrate in Einfamilienhäusern verwendet. Speichersysteme werden jedoch auch für Unternehmen immer interessanter. Denn Unternehmen haben die Möglichkeit über intelligente Speichersysteme eine Lastspitzenoptimierung im Betrieb durchzuführen. So können die Stromkosten über die Lastregulierung gesenkt werden. Darüber hinaus können die Batteriespeicher zum Aufladen von Elektrofahrzeugen verwendet werden.

Die Höhe der Stromproduktion ist abhängig von der Auslegung der PV-Module und den Solar-Einstrahlwerten am Standort. Bei südlicher Ausrichtung und einem Neigungswinkel von 30° ist mit einem Jahresertrag zwischen 800 und 1.000 kWh je kWp installierter Anlagenleistung zu rechnen.

Moderne PV Module haben eine Lebensdauer von 20 – 30 Jahren. Es muss lediglich eine geringere PV Stromproduktion durch die Degradation der Module berücksichtigt werden. In der Regel rechnet man mit einer jährlichen Abnahme der Modulleistung von 0,3 – 0,5%. Die Lebensdauer des Wechselrichters beträgt ca. 15 Jahre. Deswegen sollte bei der Anlagenplanung ein Austausch berücksichtigt werden.

Vor der Installation der PV-Anlage muss eine Netzanschlussgenehmigung von dem örtlichen Netzbetreiber eingeholt werden. Insbesondere für PV Anlagen mit einer Leistung von über 30 kW, kann der Netzbetreiber zusätzliche Anforderungen stellen. Darüber hinaus muss die Leistung und der Standort der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden.