Investitionskosten senken und Amortisationszeiten verkürzen

Bundesweite Fördermittel und Zu­schüs­se werden durch die Kre­dit­anstalt für Wie­der­aufbau (KfW), das Bundesamt für Wirt­schaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausbezahlt. Es gibt jedoch auch eine große Anzahl von För­der­optionen durch lan­des­eigene För­der­insti­tute und Kommunen.

Insbesondere kleine oder mittlere Unter­nehmen (KMU) Unter­nehmen werden im Bereich Ener­gie­effi­zienz bezuschusst. Für KMU stehen Förder­mittel im Rahmen der BAFA För­derung „Energieberatung Mittelstand“ mit einer Unterstützung von bis zu 80% zur Verfügung. Bei den geför­der­ten Energie­bera­tungen handelt es sich um hoch­wer­tige Energie­audits nach DIN EN 16247-1. Die Energieberatung soll hierbei wirt­schaft­lich sinnvolle Energie­effi­zienz-poten­ziale aufzeigen.

  • KMU mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, erhal­ten eine Zuwendung von 80% der Bera­tungs­kosten (maxi­mal 6.000 Euro).
  • KMU mit jährlichen Energiekosten von bis zu 10.000 Euro, erhal­ten eine Zuwen­dung von 80 % der Bera­tungs­kosten (maximal 1.200 Euro).

Aufbauend auf den Erkennt­nissen des Energie­audits können bei dem BAFA Förder­gelder für Quer­schnitts­techno­logien (z.B. Lüf­tungs­anlagen, Absaug­anlagen, Beleuch­tung und Kälte­anlagen) bean­tragt werden.