Investitionskosten senken und Amortisationszeiten verkürzen
Bundesweite Fördermittel und Zuschüsse werden durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) ausbezahlt. Es gibt jedoch auch eine große Anzahl von Förderoptionen durch landeseigene Förderinstitute und Kommunen.
Insbesondere kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) Unternehmen werden im Bereich Energieeffizienz bezuschusst. Für KMU stehen Fördermittel im Rahmen der BAFA Förderung „Energieberatung Mittelstand“ mit einer Unterstützung von bis zu 80% zur Verfügung. Bei den geförderten Energieberatungen handelt es sich um hochwertige Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Die Energieberatung soll hierbei wirtschaftlich sinnvolle Energieeffizienz-potenziale aufzeigen.
- KMU mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, erhalten eine Zuwendung von 80% der Beratungskosten (maximal 6.000 Euro).
- KMU mit jährlichen Energiekosten von bis zu 10.000 Euro, erhalten eine Zuwendung von 80 % der Beratungskosten (maximal 1.200 Euro).
Aufbauend auf den Erkenntnissen des Energieaudits können bei dem BAFA Fördergelder für Querschnittstechnologien (z.B. Lüftungsanlagen, Absauganlagen, Beleuchtung und Kälteanlagen) beantragt werden.